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EU-Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Der Gen­der Pay Gap – also die Dif­fe­renz zwi­schen den durch­schnitt­li­chen Brut­to­stun­den­löh­nen von Män­nern und Frau­en – bleibt in Deutsch­land ein zen­tra­les The­ma. Wie bereits in Ihrem Arti­kel vom Okto­ber 2025 auf Gen­der-Pay-Gap dar­ge­stellt, ver­dien­ten Frau­en im Jahr 2025 durch­schnitt­lich 16 % weni­ger pro Stun­de als Män­ner. Mit der neu­en EU-Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie, die bis spä­tes­tens 7. Juni 2026 in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den muss, wer­den die­se Ungleich­hei­ten nun gezielt ange­gan­gen. Die Richt­li­nie setzt kla­re Vor­ga­ben für mehr Lohn­ge­rech­tig­keit und Trans­pa­renz – mit direk­ten Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men und Beschäf­tig­te in Deutschland.

Aktu­el­le Situation

Unser Arti­kel vom Okto­ber 2025 hat bereits auf die anhal­ten­de Lohn­lü­cke hin­ge­wie­sen. Frau­en ver­die­nen in Deutsch­land im Schnitt 16 % weni­ger als Män­ner. Selbst bei ver­gleich­ba­rer Qua­li­fi­ka­ti­on und Tätig­keit bleibt ein berei­nig­ter Gen­der Pay Gap von 6 %. Die Ursa­chen sind viel­fäl­tig: Frau­en arbei­ten häu­fi­ger in Teil­zeit, sind öfter in nied­ri­ger bezahl­ten Bran­chen beschäf­tigt und über­neh­men häu­fi­ger Care-Arbeit. Regio­nal gibt es Unter­schie­de – in Ost­deutsch­land ist die Lücke mit 5 % deut­lich gerin­ger als in West­deutsch­land (17 %).

Die EU-Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie

Die EU-Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie (Richt­li­nie (EU) 2023/970) muss bis zum 7. Juni 2026 in allen Mit­glied­staa­ten in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den. Ziel ist es, den Grund­satz „Glei­cher Lohn für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit“ euro­pa­weit durch­zu­set­zen und geschlechts­spe­zi­fi­sche Ent­gelt­un­ter­schie­de zu reduzieren.

Kon­kre­te Neue­run­gen ab Juni 2026:

  • Trans­pa­renz im Bewer­bungs­pro­zess: Arbeit­ge­ber müs­sen künf­tig bereits im Bewer­bungs­pro­zess über Ein­stiegs­ge­häl­ter oder Gehalts­span­nen infor­mie­ren. Dies soll Bewerber*innen eine bes­se­re Ver­gleichs­grund­la­ge bie­ten und Dis­kri­mi­nie­rung von vorn­her­ein verhindern.
  • Offen­le­gung der Ent­gelt­kri­te­ri­en: Unter­neh­men ab 50 Beschäf­tig­ten müs­sen die Kri­te­ri­en für die Fest­le­gung von Löh­nen und Gehäl­tern offen­le­gen. Dazu gehö­ren objek­ti­ve, geschlechts­neu­tra­le Maß­stä­be wie Qua­li­fi­ka­ti­on, Erfah­rung und Verantwortung.
  • Berichts­pflicht für grö­ße­re Unter­neh­men: Ab 150 Mit­ar­bei­ten­den sind regel­mä­ßi­ge Berich­te zum geschlechts­spe­zi­fi­schen Ent­gelt­ge­fäl­le ver­pflich­tend. Die­se Berich­te müs­sen an eine natio­na­le Über­wa­chungs­stel­le über­mit­telt und ver­öf­fent­licht wer­den, um Ver­gleich­bar­keit und Trans­pa­renz zu gewährleisten.
  • Aus­kunfts­an­spruch für Beschäf­tig­te: Arbeitnehmer*innen erhal­ten das Recht, Aus­kunft über das eige­ne Gehalt im Ver­gleich zu Kol­le­gen mit glei­cher oder gleich­wer­ti­ger Tätig­keit zu ver­lan­gen. Dies soll es ein­fa­cher machen, Ungleich­be­hand­lun­gen zu erken­nen und ggf. recht­lich dage­gen vorzugehen.

In Deutsch­land wird das bestehen­de Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz (Entg­Tran­spG) ange­passt, um die­se Vor­ga­ben umzu­set­zen. Eine vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um ein­ge­setz­te Kom­mis­si­on hat bereits Vor­schlä­ge für eine büro­kra­tie­ar­me Umset­zung erar­bei­tet. Die­ses soll Unter­neh­men Hand­lungs­si­cher­heit geben und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit nicht gefährden.

Her­aus­for­de­run­gen und Chancen

Die Umset­zung der Richt­li­nie stellt Unter­neh­men vor Her­aus­for­de­run­gen: Sie müs­sen ihre Ent­gelt­struk­tu­ren trans­pa­rent gestal­ten, Daten kon­so­li­die­ren und ggf. bestehen­de Lohn­un­ter­schie­de kor­ri­gie­ren. Gleich­zei­tig bie­tet die Richt­li­nie die Chan­ce, Lohn­ge­rech­tig­keit aktiv zu för­dern und das Employ­er Bran­ding zu stär­ken. Unter­neh­men, die früh­zei­tig han­deln, kön­nen Rechts- und Repu­ta­ti­ons­ri­si­ken mini­mie­ren und Pla­nungs­si­cher­heit gewin­nen. Wer die Ent­gelt­trans­pa­renz als Gestal­tungs­auf­trag begreift, kann nicht nur die Glaub­wür­dig­keit im Ein­satz für eine gerech­te­re Arbeits­welt stär­ken, son­dern auch lang­fris­tig von einer moti­vier­ten und fair behan­del­ten Beleg­schaft profitieren.

Fazit

Wie in Ihrem Arti­kel vom Okto­ber 2025 bereits ange­deu­tet, ist der Gen­der Pay Gap ein drän­gen­des Pro­blem, das nicht nur Frau­en, son­dern die gesam­te Gesell­schaft betrifft. Die EU-Ent­gelt­trans­pa­renz­richt­li­nie setzt hier ein kla­res Signal und schafft ver­bind­li­che Rah­men­be­din­gun­gen für mehr Lohn­ge­rech­tig­keit. Ab Juni 2026 sind Unter­neh­men gefor­dert, ihre Pro­zes­se anzu­pas­sen und Trans­pa­renz als Chan­ce zu begrei­fen – für eine fai­re und zukunfts­fä­hi­ge Arbeits­welt. Die Umset­zung der Richt­li­nie ist ein wich­ti­ger Schritt, um die Lohn­lü­cke nach­hal­tig zu ver­rin­gern und glei­che Bezah­lung für glei­che oder gleich­wer­ti­ge Arbeit zu gewährleisten.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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