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EU-Daten­schutz­re­geln sor­gen für Boom bei Beratungen

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Ber­lin — Die seit drei Jah­ren gül­ti­ge euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) beschert Berater:innen ein boo­men­des Geschäft zur Ein­hal­tung der EU-Datenschutzregeln.

“Die Anzahl der Bera­ter ist in die­sem Bereich regel­recht explo­diert”, sag­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de beim Berufs­ver­band der Daten­schutz­be­auf­tra­gen in Deutsch­land (BvD).

Tho­mas Spa­e­ing, dem “Han­dels­blatt”

Kon­kre­te Zah­len nann­te er nicht.

Auch der IT-Ver­band Bit­kom regis­triert einen hohen Bera­tungs­auf­wand infol­ge der DSGVO.

“Dabei han­delt es sich nicht um einen ein­ma­li­gen Auf­wand für die Umstel­lung, son­dern der Auf­wand bleibt hoch — und zwar mit stei­gen­der Ten­denz”, sag­te Rebek­ka Weiß, Lei­te­rin der Abtei­lung Ver­trau­en und Sicher­heit beim Bran­chen­ver­band, dem “Han­dels­blatt”.

“Han­dels­blatt”

Nach Hoch­rech­nun­gen des Deut­schen Anwalt­ver­eins (DAV) gaben die Unter­neh­men in Deutsch­land in Vor­be­rei­tung auf die DSGVO allein für die Erstel­lung einer erfor­der­li­chen Daten­schutz­er­klä­rung rund 375 Mil­lio­nen Euro für Anwalts­ho­no­ra­re aus.

Nach Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung sei noch ein­mal ein ähn­li­cher Betrag hin­zu­ge­kom­men, teil­te der DAV der Zei­tung mit.

Jähr­lich dürf­ten laut dem DAV Anwalts­ho­no­ra­re für Daten­schutz­er­klä­run­gen in Höhe von 125 Mil­lio­nen Euro eine “rea­lis­ti­sche Grö­ße” sein.

Der hohe Bera­tungs­auf­wand ent­steht laut Weiß dadurch, dass die EU-Daten­schutz­re­geln selbst aus­le­gungs­be­dürf­tig sei­en und regel­mä­ßig durch neue Richt­li­ni­en ergänzt wer­den würden.

“Zugleich stel­len wir fest, dass selbst in Deutsch­land die Auf­sichts­be­hör­den die Rege­lun­gen teil­wei­se unter­schied­lich interpretieren”.

sag­te die Bitkom-Expertin

Zudem könn­ten vie­le Unter­neh­men die Recht­spre­chung in Euro­pa zur DSGVO nur mit­hil­fe von Bera­tung überblicken.

Spa­e­ing warnt vor den Risi­ken einer Falschberatung.

Mit Aus­bil­dun­gen, die teil­wei­se nicht mal 40 Stun­den umfasst hät­ten, sei­en uner­fah­re­ne Berater:innen in den Markt gegangen.

“Wir sehen immer wie­der Fäl­le, in denen in wich­ti­gen Berei­chen unzu­rei­chend oder ein­sei­tig qua­li­fi­zier­te Bera­ter durch­aus auch teu­re und schwe­re Fehl­be­ra­tun­gen erbringen”.

Tho­mas Spa­e­ing, dem “Han­dels­blatt”

Es kommt eben nicht nur auf die Aus­bil­dung, son­dern auch auf die bis­he­ri­ge Tätig­keit als Datenschutzberater:in an.

Dabei fängt sicher­lich jeder irgend­wann ein­mal (klein) an, aber Erfah­rung ist in den meis­ten Berei­chen wei­ter­hin unersetzlich.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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