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Digi­ta­le Patientenakte

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Die digi­ta­le Pati­en­ten­ak­te (ePA) ist ein bedeu­ten­der Schritt in Rich­tung einer moder­nen und ver­netz­ten Gesund­heits­ver­sor­gung. Sie bie­tet Pati­en­ten die Mög­lich­keit, medi­zi­ni­schen Daten wie Dia­gno­sen, Befun­de, Medi­ka­ti­ons­plä­ne und Arzt­brie­fe in einer zen­tra­len, digi­ta­len Akte zu spei­chern und bei Bedarf mit Ärz­ten und ande­ren Gesund­heits­dienst­leis­tern zu tei­len. Dies kann den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen erleich­tern, die Behand­lungs­qua­li­tät ver­bes­sern und Dop­pel­un­ter­su­chun­gen ver­mei­den. Gleich­zei­tig sind jedoch erheb­li­che daten­schutz­recht­li­che Über­le­gun­gen zu berück­sich­ti­gen, da Gesund­heits­da­ten beson­ders sen­si­bel sind.

Vor­tei­le

Die digi­ta­le Pati­en­ten­ak­te bringt eini­ge Vor­tei­len mit sich. Durch die zen­tra­le Spei­che­rung kön­nen Ärz­te auf aktu­el­le und voll­stän­di­ge Infor­ma­tio­nen zugrei­fen, was die Behand­lung opti­miert. Zudem haben Pati­en­ten die Mög­lich­keit, Ein­sicht in ihre eige­nen Gesund­heits­da­ten zu neh­men und ihre Behand­lung bes­ser zu ver­ste­hen, die­ses ver­schafft eine höhe­re Trans­pa­renz. Durch den Zugriff auf bereits vor­han­de­ne Befun­de und Dia­gno­sen las­sen auch unnö­ti­ge Mehr­fa­ch­un­ter­su­chun­gen ver­mei­den. Im Ernst­fall ste­hen rele­van­te Gesund­heits­da­ten schnel­ler zur Ver­fü­gung, was die Not­fall­ver­sor­gung verbessert.

Beson­ders Schützenswert

Gesund­heits­da­ten zäh­len zu den beson­ders schüt­zens­wer­ten Daten gemäß Arti­kel 9 der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO). Der Schutz der Pri­vat­sphä­re und die Sicher­heit der Infor­ma­tio­nen haben daher bei der ePA höchs­te Prio­ri­tät. Pati­en­ten haben in die Spei­che­rung und Ver­ar­bei­tung ihrer Daten expli­zit ein­zu­wil­li­gen und müs­sen jeder­zeit die Mög­lich­keit haben, den Zugriff zu steu­ern. Sie kön­nen ent­schei­den, wer wel­che Daten ein­se­hen darf, und den Zugang bei Bedarf auch wider­ru­fen. Da Gesund­heits­da­ten beson­ders schüt­zens­wert sind, sind hohe Sicher­heits­stan­dards zu erfül­len. Dazu gehö­ren tech­ni­sche Maß­nah­men wie Ver­schlüs­se­lung, siche­re Authen­ti­fi­zie­rungs­me­tho­den und regel­mä­ßi­ge Sicher­heits­up­dates, um unbe­fug­ten Zugriff oder Daten­lecks zu ver­hin­dern. Die ePA muss sicher­stel­len, dass jeder Zugriff auf die Daten pro­to­kol­liert ist. Dies gibt den Pati­en­ten die Mög­lich­keit, zu sehen, wer wann auf die Daten zuge­grif­fen hat. Zudem sind die Zugriffs­rech­te der Gesund­heits­dienst­leis­ter klar zu definieren.

Infor­miert­heit

Ein wei­te­res zen­tra­les The­ma ist die Spei­che­rung und Löschung der Daten. Pati­en­ten sind dar­über zu infor­mie­ren, wie lan­ge ihre Daten gespei­chert sind und unter wel­chen Bedin­gun­gen sie gelöscht wer­den. Die Daten in der ePA sind auch nur dann an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben, wenn dies für die Behand­lung erfor­der­lich ist oder der Pati­ent aus­drück­lich zuge­stimmt hat. Der Schutz vor unau­to­ri­sier­ter Wei­ter­ga­be muss gewähr­leis­tet sein, um Miss­brauch zu verhindern.

Her­aus­for­de­run­gen

Trotz der vie­len Vor­tei­le sind mit der ePA auch Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Ein Haupt­pro­blem ist die Balan­ce zwi­schen Benut­zer­freund­lich­keit und Daten­si­cher­heit. Je ein­fa­cher der Zugriff gestal­tet wird, des­to schwie­ri­ger kann es sein, die Sicher­heit auf höchs­tem Niveau zu hal­ten. Hin­zu kommt, dass der Daten­schutz häu­fig von den tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten abhängt, die zur Ver­fü­gung ste­hen. Wei­te­re Beden­ken betref­fen die zen­tra­le Spei­che­rung der Daten. Kri­ti­ker wei­sen dar­auf hin, dass ein zen­tra­les Spei­cher­sys­tem anfäl­li­ger für Cyber­an­grif­fe sein könn­te. Im Fal­le eines Daten­lecks könn­ten hoch­sen­si­ble Infor­ma­tio­nen in die fal­schen Hän­de gera­ten und zum Scha­den der Pati­en­ten ver­wen­det wer­den. Hier ist es ent­schei­dend, dass alle Betei­lig­ten – von den Anbie­tern der ePA-Lösun­gen über die Gesund­heits­dienst­leis­ter bis hin zu den Pati­en­ten – ein hohes Bewusst­sein für Daten­si­cher­heit ent­wi­ckeln und kon­ti­nu­ier­lich auf dem neu­es­ten Stand der Tech­nik bleiben.

Fazit

Die digi­ta­le Pati­en­ten­ak­te ist ein wich­ti­ger Schritt in Rich­tung einer digi­ta­li­sier­ten Gesund­heits­ver­sor­gung und bie­tet zahl­rei­che Vor­tei­le für Pati­en­ten und Gesund­heits­dienst­leis­ter. Gleich­zei­tig bringt sie erheb­li­che daten­schutz­recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen mit sich, die es zu bewäl­ti­gen gilt. Eine siche­re Umset­zung und die Ein­hal­tung der daten­schutz­recht­li­chen Vor­ga­ben sind ent­schei­dend, um das Ver­trau­en der Pati­en­ten zu gewin­nen und das vol­le Poten­zi­al der ePA auszuschöpfen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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