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Datenschutzkoordinator:in

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Die Bezeich­nung Datenschutzkoordinator:in kommt so in der DSGVO nicht vor.

Daten­schutz­be­auf­trag­te hin­ge­gen sind mit ihren Auf­ga­ben (Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Daten­schutz­an­for­de­run­gen über­wa­chen und den Ver­ant­wort­li­chen bzw. Auf­trags­ver­ar­bei­ter zu bera­ten) in der DSGVO und im Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) detail­liert beschrieben.

Doch ein:e Datenschutzkoordinator:in hat ab einer bestimm­ten Unter­neh­mens­grö­ße erheb­li­che Bedeu­tung für eine erfolg­rei­che Datenschutzumsetzung.

Je nach Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on über­nimmt diese:r zahl­rei­che Auf­ga­ben zur Ent­las­tung und Unter­stüt­zung der Daten­schutz­be­auf­trag­ten im Unter­neh­men und sozia­len Einrichtungen.

Der Datenschutzkoordinator:in hilft bei der Datenschutzumsetzung

Je mehr Daten­ver­ar­bei­tungs­ab­läu­fe in einem Unter­neh­men erfol­gen bzw. je mehr Mitarbeiter:innen in einem Unter­neh­men oder einer Orga­ni­sa­ti­on arbei­ten, des­to mehr Auf­ga­ben fal­len im Daten­schutz an.

Die mög­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen kön­nen dabei von detail­lier­ten und kom­ple­xen, wie z.B. Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zun­gen (DSFA) hin zu eher ein­fa­chen Rück­fra­gen zur Ver­pflich­tung auf Ver­trau­lich­keit reichen.

Um die übli­cher­wei­se knap­pen Bera­tungs­res­sour­cen mög­lichst opti­mal ein­zu­set­zen, bie­tet es sich an, die Auf­ga­ben auf unter­schied­li­che Per­so­nen aufzuteilen.

Dabei bewährt sich ab einer gewis­sen Unter­neh­mens­grö­ße die Eta­blie­rung von Datenschutzkoordinator:innen.

Mög­li­che Auf­ga­ben der Datenschutzkoordinator:innen

Für die Arbeits­tei­lung bzw. Orga­ni­sa­ti­on der Daten­schutz­auf­ga­ben gibt es kei­ne strik­ten Vorgaben.

Die Gestal­tung ist daher frei wählbar.

Gera­de im Zusam­men­spiel mit einer exter­nen Daten­schutz­be­auf­trag­ten kann ein:e Datenschutzkoordinator:in die fol­gen­den Auf­ga­ben übernehmen:

  • Inter­ne Anlauf­stel­le für alle Daten­schutz­fra­gen von Beschäftigten
  • Fra­gen fil­tern und kate­go­ri­sie­ren, ein­fa­che Fra­gen kann der Daten­schutz­ko­or­di­na­tor direkt beant­wor­ten, schwie­ri­ge­re Fra­gen sam­melt er für die Datenschutzbeauftragte
  • Aus­tausch mit der Daten­schutz­be­auf­trag­ten und Ein­ho­len von Zusatz­in­for­ma­tio­nen, die zur Klä­rung der Sach­ver­hal­te erfor­der­lich sind
  • Ant­wor­ten an die anfra­gen­den Beschäf­tig­ten zuschicken
  • Ter­min- und Ansprech­part­ner­ko­or­di­na­ti­on für inter­ne Aufgaben
  • Aus­rol­len von Daten­schutz­richt­li­ni­en in der Organisation
  • Stan­dard Daten­schutz­do­ku­men­te an Anfra­gen­de bereitstellen

Eine Arbeits­tei­lung zwi­schen dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten und dem Daten­schutz­ko­or­di­na­tor ermög­licht es, die knap­pen Res­sour­cen im Daten­schutz­ma­nage­ment ziel­ge­rich­tet einzusetzen.

Der oder die Datenschutzkoordinator:in kann den Daten­schutz­be­auf­trag­ten durch die Über­nah­me leich­te­rer Rou­ti­ne­auf­ga­ben entlasten.

Letz­te­re kann sich statt­des­sen auf ihre ori­gi­nä­ren Auf­ga­ben kon­zen­trie­ren und sich mit kom­ple­xe­ren Fra­ge­stel­lun­gen beschäftigen.

Dadurch ver­bes­sert sich in der Regel die Daten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on und die Beschäf­tig­ten erhal­ten schnel­ler Ant­wor­ten auf ihre Fragen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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