Es gibt bereits gute Ansätze und Projekte für Datenschutz Piktogramme.
Hierbei werden Symbole bezeichnet, die eine Information in Form einer einfachen bildlichen Darstellung vermitteln.
Sie funktionieren ohne einen zusätzlichen Text und im Optimalfall kann die Information von jeder Person verstanden werden – unabhängig von Sprache, Kultur und individueller Erfahrung.
Der Mensch ist in der Informationsaufnahme visuell „geprägt“.
In Zeiten, in denen Mitarbeiter:innen nicht zwingend dieselbe Sprache sprechen und einen unterschiedlichen kulturellen Hintergrund haben können, vermitteln diese Symbole einheitliche Aussagen.
Darüber hinaus implizieren Datenschutz Piktogramme eine intuitive Information.
Das heißt, dass nicht zwingend ein längerer Text gelesen werden muss, damit die Handlungsaufforderung verstanden wird.
Innerhalb kürzester Zeit erreicht die gesendete Nachricht ihre Empfänger und kann umgesetzt werden, da unser Gehirn Bilder schneller verarbeiten und korrekt zuordnen kann.
Forschungsprojekt
Ein Forschungsprojekt will verbindliche Piktogramme entwerfen, die die Risiken der Datenverarbeitung einfach und „auf einen Blick“ darstellen.
In dem Forschungsprojekt „Privacy Icons“, das an der Berliner Universität der Künste (UDK) angesiedelt ist, arbeiten Forscher:innen des UDK mit Forscher:innen des Einstein Center Digital Future und der Universität Siegen in einem interdisziplinären Forschungsteam zusammen.
Die Datenschutz Piktogramme, die entworfen werden, sollen die Art der Datenverarbeitung und deren Ausmaß verständlich machen.
Dabei sollen sie keinesfalls den klassischen Text z.B. einer Datenschutzerklärung ersetzen, sondern ergänzen.
Wenn Nutzer:innen mehr Detailwissen wünschen, sollen sie jederzeit auf die Textebene wechseln können.
Die Schwierigkeit fasst Prof. Dr. Max von Grafenstein so zusammen:
„Die besondere Herausforderung von Privacy Icons besteht darin, die Komplexität der Datenverarbeitung und der mit ihr verbundenen Risiken durch intuitiv verständliche Bildsymbole so darzustellen, dass die Nutzer:innen diese tatsächlich (sprich, nachweisbar) verstehen.“
Prof. Dr. Max von Grafenstein
Die Idee ist nicht neu, aber das aktuelle Projekt erscheint umfassend.
Auch die Datenschutzgrundverordnung selbst sieht die Verwendung von Bildsymbolen vor (Art. 12 Abs. 8 und Erwägungsgrund 166).
Wir sind also gespannt, was das Projekt erarbeitet und jede:r Einzelne kann sich beteiligen.
Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite der Forschungsgruppe.
Verein Privacy Icons
Der Verein PRIVACY ICONS aus der Schweiz sagt hierzu folgendes auf dessen Website:
Jede und jeder Betroffene soll sich einfach, schnell und klar informieren können, warum welche Daten über sie oder ihn bearbeitet werden. Der Verein PRIVACY ICONS und seine Mitglieder haben sich diesem Ziel verschrieben.
Die veröffentlichten PRIVACY ICONS dürfen durch jede Bearbeiterin von Personendaten nach Massgabe dieser Lizenzbestimmungen verwendet werden, um die von ihr selbst vorgenommenen Bearbeitungen von Personendaten darzustellen.
Wie hilfreich Piktogramme sind, erleben wir tagtäglich im Straßenverkehr.
Also lassen Sie sich gut beraten.