Datenschutzbeauftragte haben eine beratende Funktion beim Datenschutz, denn Datenschutz ist Chefsache.
Letztendlich muss der oder die Verantwortliche, also meistens der Chef, den Datenschutz im Unternehmen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen umsetzen.
Hier ist es natürlich nicht nur bei einer bestehenden Verpflichtung zur Benennung eines oder einer Datenschutzbeauftragten sinnvoll, eine selbige mit diesem Anliegen zu betrauen.
Dabei ist die Wirtschaft in Deutschland geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen.
Handwerker:innen, Kaufleute und Freiberufler:innen verschiedener Branchen erheben, speichern und nutzen in oft vielfältiger Weise personenbezogene Daten von Kund:innen, Beschäftigten oder Lieferant:innen – und müssen den Datenschutz beachten.
Oft stellen sich die Verantwortlichen folgende Fragen:
- Welche Kunden- oder Beschäftigtendaten darf ein Unternehmen erheben?
- Wozu Daten nutzen?
- Wie lange Daten speichern?
- Was ist zu tun, wenn Kunden ihre Betroffenenrechte wahrnehmen?
- Was tun bei einer Verschlüsselung von personenbezogenen Daten durch einen Cyberangriff?
Antworten auf diese und viele weitere typische Fragen gibt seit Dezember 2021 der Landesbeauftragte von Sachsen-Anhalt in seinem jetzt veröffentlichten Leitfaden „Datenschutz ist Chefsache“.
Albert Cohaus, der die Aufgaben und Befugnisse des Landesbeauftragten wahrnimmt, erklärt:
„Die vielen datenschutzrechtlichen Anfragen der KMU verdeutlichen einen großen Informationsbedarf hinsichtlich praktikabler datenschutzgerechter Lösungen. In dem Leitfaden ‚Datenschutz ist Chefsache‘ werden grundlegende Informationen zusammengefasst.
Zudem enthält er Links zu zahlreichen Mustern, Arbeitshilfen und Vertiefungshinweisen, die alle auf meiner Homepage bereitgestellt werden.“
Albert Cohaus
Der Leitfaden kann über Homepage des Landesbeauftragten hier heruntergeladen werden.
Eine Druckversion soll in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Die in der Broschüre enthaltenen Links sind in dem ebenfalls auf der Homepage des Landesbeauftragten bereitgestellten „Infopaket KMU“ aufrufbar unter https://lsaurl.de/InfopaketKMU.
„Mit dem Leitfaden und dem Infopaket geben wir den KMU eine übersichtliche Arbeitshilfe zur Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen.“
Albert Cohaus
Die Pressemitteilungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalts steht hier zur Verfügung.
Dennoch bleiben manche Sachverhalte beim Umgang mit personenbezogene Daten oftmals unklar und daher ist zumindest die Hinzuziehung von Datenschutzberatenden stets empfehlenswert.
Also lassen Sie sich gut beraten.
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