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Daten­schutz ist Chefsache

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Daten­schutz­be­auf­trag­te haben eine bera­ten­de Funk­ti­on beim Daten­schutz, denn Daten­schutz ist Chefsache.

Letzt­end­lich muss der oder die Ver­ant­wort­li­che, also meis­tens der Chef, den Daten­schutz im Unter­neh­men unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen umsetzen.

Hier ist es natür­lich nicht nur bei einer bestehen­den Ver­pflich­tung zur Benen­nung eines oder einer Daten­schutz­be­auf­trag­ten sinn­voll, eine sel­bi­ge mit die­sem Anlie­gen zu betrauen.

Dabei ist die Wirt­schaft in Deutsch­land geprägt von klei­nen und mitt­le­ren Unternehmen.

Handwerker:innen, Kauf­leu­te und Freiberufler:innen ver­schie­de­ner Bran­chen erhe­ben, spei­chern und nut­zen in oft viel­fäl­ti­ger Wei­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Kund:innen, Beschäf­tig­ten oder Lieferant:innen – und müs­sen den Daten­schutz beachten.

Oft stel­len sich die Ver­ant­wort­li­chen fol­gen­de Fragen:

  • Wel­che Kun­den- oder Beschäf­tig­ten­da­ten darf ein Unter­neh­men erheben? 
  • Wozu Daten nutzen? 
  • Wie lan­ge Daten speichern? 
  • Was ist zu tun, wenn Kun­den ihre Betrof­fe­nen­rech­te wahrnehmen? 
  • Was tun bei einer Ver­schlüs­se­lung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten durch einen Cyberangriff?

Ant­wor­ten auf die­se und vie­le wei­te­re typi­sche Fra­gen gibt seit Dezem­ber 2021 der Lan­des­be­auf­trag­te von Sach­sen-Anhalt in sei­nem jetzt ver­öf­fent­lich­ten Leit­fa­den „Daten­schutz ist Chefsache“.

Albert Cohaus, der die Auf­ga­ben und Befug­nis­se des Lan­des­be­auf­trag­ten wahr­nimmt, erklärt:

„Die vie­len daten­schutz­recht­li­chen Anfra­gen der KMU ver­deut­li­chen einen gro­ßen Infor­ma­ti­ons­be­darf hin­sicht­lich prak­ti­ka­bler daten­schutz­ge­rech­ter Lösun­gen. In dem Leit­fa­den ‚Daten­schutz ist Chef­sa­che‘ wer­den grund­le­gen­de Infor­ma­tio­nen zusammengefasst.

Zudem ent­hält er Links zu zahl­rei­chen Mus­tern, Arbeits­hil­fen und Ver­tie­fungs­hin­wei­sen, die alle auf mei­ner Home­page bereit­ge­stellt werden.“

Albert Cohaus

Der Leit­fa­den kann über Home­page des Lan­des­be­auf­trag­ten hier her­un­ter­ge­la­den werden.

Eine Druck­ver­si­on soll in die­sem Jahr ver­öf­fent­licht werden.

Die in der Bro­schü­re ent­hal­te­nen Links sind in dem eben­falls auf der Home­page des Lan­des­be­auf­trag­ten bereit­ge­stell­ten „Info­pa­ket KMU“ auf­ruf­bar unter https://lsaurl.de/InfopaketKMU.

„Mit dem Leit­fa­den und dem Info­pa­ket geben wir den KMU eine über­sicht­li­che Arbeits­hil­fe zur Bewäl­ti­gung daten­schutz­recht­li­cher Anforderungen.“

Albert Cohaus

Die Pres­se­mit­tei­lun­gen des Lan­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz Sach­sen-Anhalts steht hier zur Verfügung.

Den­noch blei­ben man­che Sach­ver­hal­te beim Umgang mit per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten oft­mals unklar und daher ist zumin­dest die Hin­zu­zie­hung von Daten­schutz­be­ra­ten­den stets empfehlenswert.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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