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Daten­schutz bei ver­netz­ten Spielsachen

Lese­dau­er 3 Minu­ten

Hersteller:innen sol­len die Sicher­heit ihrer Online-fähi­gen Spiel­sa­chen erhö­hen, mahnt der Bin­nen­markt-Aus­schuss im EU-Parlament.

Auch Ama­zon & Co. müss­ten handeln.

Der Aus­schuss für den Bin­nen­markt und Ver­brau­cher­schutz des EU-Par­la­ments (IMCO) for­dert in einer am 9. Dezem­ber 2021 ein­stim­mig ange­nom­me­nen Reso­lu­ti­on mehr Daten­schutz und IT-Sicher­heit bei Spiel­zeug, das mit dem Inter­net ver­bun­den wer­den kann.

Er betont, dass ver­netz­te Spiel­sa­chen “neue Schwach­stel­len schaf­fen und ein Risi­ko für die Sicher­heit, die Pri­vat­sphä­re sowie die psy­chi­sche Gesund­heit von Kin­dern darstellen”.

Die Abge­ord­ne­ten appel­lie­ren mit der Ent­schlie­ßung an die Hersteller:innen, Sicher­heits­me­cha­nis­men direkt in die Tech­nik ihrer “Smart Toys” zu inte­grie­ren, um Cyber-Bedro­hun­gen zu redu­zie­ren (“Secu­ri­ty by Design”).

Die EU-Kom­mis­si­on soll ihnen zufol­ge die­se Aspek­te auch gesetz­lich verankern.

“Spio­ne im Kinderzimmer”

Hier­zu­lan­de stuf­te die Bun­des­netz­agen­tur bis Ende vori­gen Jah­res drei ver­netz­te Spiel­zeu­ge als “ver­bo­te­ne Sen­de­an­la­ge” ein.

Die­se “Spio­ne im Kin­der­zim­mer” sind nun in Deutsch­land ver­bo­ten, da sie tief in die Pri­vat­sphä­re der Anwender:innen eingreifen.

Die Ent­schei­dun­gen betref­fen etwa die 2017 aus dem Ver­kehr gezo­ge­ne Pup­pe “My Fri­end Cayla”. Die­se ent­hält ein Mikro­fon, das Fra­gen der Kin­der auf­nimmt und in die Cloud schickt, um Ant­wor­ten zu ermöglichen.

Gesperrt sind zudem ein Robo­ter, der eben­falls mit dem Nach­wuchs kom­mu­ni­ziert, und ein fern­ge­steu­er­ter Spiel­zeug­pan­zer, der Fotos schießt und überträgt.

Online-Markt­plät­ze soll­ten dazu ver­pflich­tet wer­den, mehr Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit und Kon­for­mi­tät der auf ihren Platt­for­men ver­kauf­ten Spiel­zeu­ge zu über­neh­men, betont der IMCO.

Sie müss­ten unsi­che­re Spiel­sa­chen ent­fer­nen und ihr erneu­tes Auf­tau­chen verhindern.

Die Abge­ord­ne­ten rufen die EU-Mit­glied­staa­ten zudem auf, ihre Markt­über­wa­chungs­ak­ti­vi­tä­ten zu koor­di­nie­ren, um unsi­che­res Spiel­zeug wirk­sa­mer aufzuspüren.

Hersteller:innen aus Drittländern

Die zustän­di­gen Behör­den der Län­der soll­ten mit ange­mes­se­nen per­so­nel­len, finan­zi­el­len und tech­ni­schen Res­sour­cen aus­ge­stat­tet sein, heißt es in der Reso­lu­ti­on.

Um die Kon­trol­len zu ver­bes­sern, emp­feh­len die Volks­ver­tre­ter der Kom­mis­si­on auch den Ein­satz neu­er Tech­no­lo­gien wie eine elek­tro­ni­sche Kenn­zeich­nung (E‑Labeling) und Künst­li­che Intel­li­genz zu prüfen.

Der Aus­schuss unter­streicht, dass die bestehen­de Spiel­zeug­richt­li­nie zwar schon ein hohes Maß an Sicher­heit für Kin­der bietet.

Eini­ge Hersteller:innen aus Dritt­län­dern, die ihre Pro­duk­te auf dem Bin­nen­markt vor allem über Ama­zon, JD.com & Co. ver­kauf­ten, hiel­ten die EU-Vor­schrif­ten aber nicht ein.

Daher stell­ten vie­le in der EU ver­kauf­te Spiel­zeu­ge immer noch “eine erheb­li­che Gefahr” dar.

Die Kom­mis­si­on soll etwa auch dafür sor­gen, dass Che­mi­ka­li­en in Spiel­zeug ver­bo­ten wer­den, die sich auf den Hor­mon­haus­halt von Kin­dern aus­wir­ken könnten.

Die Ent­schlie­ßung muss noch in einer Ple­nar­sit­zung des Par­la­ments bestä­tigt wer­den, was als Form­sa­che gilt.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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