Dashcams sind auch bekannt als Fahrzeugkameras und in datenschutzrechtlicher Hinsicht ein besonders kontroverses Thema, insbesondere wenn es um die Abwägung zwischen Beweiserhebung und Beweisverwertungsverbot geht.
Persönliche Daten
Dashcams erfassen regelmäßig personenbezogene Daten (z. B. Gesichter, Kennzeichen). Die DSGVO verlangt eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten, z. B. ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Doch dauerhafte Aufnahmen gelten in der Regel als unverhältnismäßig und anlassbezogene Aufnahmen (z. B. durch Ereignissteuerung bei Kollisionen) sind datenschutzrechtlich eher akzeptiert.
Beweiserhebungsverbot vs. Beweisverwertungsverbot
Fahrzeugkameras dienen in der Regel der zur Dokumentation von Verkehrsunfällen. In Deutschland ist der Einsatz solcher Kameras kritisch zu bewerten, wenn diese dauerhaft filmen und somit massiv in die Privatsphäre anderer Verkehrsteilnehmer eingreifen. Trotz möglicher datenschutzrechtlicher Verstöße entscheiden Gerichte häufig zugunsten der Verwertbarkeit, wenn zum Beispiel wenn ein Unfall dokumentiert wird und das Beweisinteresse das Datenschutzinteresse überwiegt.
So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Az.: VI ZR 233/17) entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen trotz Datenschutzverstößen als Beweismittel verwendet werden können, da das Interesse an der Wahrheitsfindung überwiegt.
Herausforderungen und Empfehlungen
Eine klare gesetzliche Regelung fehlt bisher in vielen europäischen Ländern und Dashcams stehen daher in einem Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Strafverfolgung. Es empfiehlt sich daher, bei der Nutzung auf nachfolgendes zu achten:
- Verwendung von anlassbezogenen Dashcams (z. B. Loop-Aufnahmen mit Überschreiben)
- Transparenz durch Hinweisschilder im Fahrzeug
- Datensparsamkeit beachten und Aufnahmen daher zeitnah löschen, wenn diese nicht benötigt werden
Fazit
Dashcams können datenschutzrechtlich problematisch sein, sind jedoch in Ausnahmefällen als Beweismittel zugelassen. Nutzer sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und die gesetzlichen Vorgaben beachten, um den Konflikt zwischen Datenschutz und Beweisführung zu minimieren.
Also lassen Sie sich gut beraten.