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AI Omni­bus

Lese­dau­er 2 Minu­ten

Im Mai 2026 hat sich die EU auf den „AI Omnibus“-Deal geei­nigt, um den EU AI Act pra­xis­taug­li­cher und büro­kra­tie­är­mer zu gestal­ten. Doch weni­ger Büro­kra­tie bedeu­tet im Juli 2026 kei­nes­wegs weni­ger Kon­trol­le. Im Gegen­teil: Die Anfor­de­run­gen an die Trans­pa­renz und die Doku­men­ta­ti­on von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten beim Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz sind so kon­kret wie nie zuvor.

Trans­pa­renz statt Blackbox

Der Kern des AI Omni­bus-Deals liegt im Kom­pro­miss zwi­schen Inno­va­ti­ons­för­de­rung und dem Schutz von Bür­ger­rech­ten. Unter­neh­men dür­fen KI-Model­le schnel­ler imple­men­tie­ren, müs­sen aber prä­zi­se offen­le­gen, wel­che Daten­ba­sis ver­wen­det wurde.

Wenn Ihr Unter­neh­men KI-Tools für das Recrui­ting, die Kun­den­kom­mu­ni­ka­ti­on (Chat­bots) oder die Daten­ana­ly­se nutzt, müs­sen Sie im Juli 2026 nach­wei­sen kön­nen, dass kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ohne Rechts­grund­la­ge in das Trai­ning der Model­le geflos­sen sind. Das gilt ins­be­son­de­re dann, wenn Sie Stan­dard-Model­le (wie LLMs) mit eige­nen Unter­neh­mens­da­ten feintunen.

Die erwei­ter­te Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung (DSFA)

Durch die neu­en Rege­lun­gen ver­lan­gen die Auf­sichts­be­hör­den bei ris­kan­ten KI-Anwen­dun­gen stan­dard­mä­ßig eine erwei­ter­te Daten­schutz-Fol­gen­ab­schät­zung (DSFA). Dabei reicht es nicht mehr aus, nur die Daten­spei­che­rung zu bewerten.

Unter­sucht wer­den muss nun auch der Fak­tor der „auto­ma­ti­sier­ten Ent­schei­dungs­fin­dung“. Kann die KI dis­kri­mi­nie­ren­de Mus­ter auf­wei­sen? Wie wird garan­tiert, dass Betrof­fe­ne ihr Recht auf mensch­li­che Über­prü­fung ein­for­dern kön­nen? Jedes Unter­neh­men soll­te jetzt eine dedi­zier­te KI-Richt­li­nie (AI Poli­cy) besitzen.

Beim Nut­zen von Dritt­an­bie­ter-KI (z.B. Ope­nAI, Micro­soft) prüfen:

  • Liegt ein AV-Ver­trag (Art. 28 DSGVO) vor?
  • Ist das Opt-Out für das Trai­ning mit Ihren Daten aktiv?

Haf­tung im Fokus des Managements

Der AI Omni­bus regelt auch die Haf­tungs­ket­ten neu. Die Ver­ant­wor­tung liegt nicht mehr allein beim Ent­wick­ler der KI, son­dern wird spür­bar auf den Betrei­ber (das anwen­den­de Unter­neh­men) ver­la­gert. Wer unkon­trol­liert sen­si­ble Kun­den­da­ten in öffent­li­che Prompts ein­gibt, haf­tet im Som­mer 2026 direkt für die resul­tie­ren­de Datenpanne.

Fazit

Der AI Omni­bus-Deal bringt zwar Erleich­te­run­gen bei den admi­nis­tra­ti­ven Pro­zes­sen, for­dert aber im Gegen­zug abso­lu­te Trans­pa­renz. Unter­neh­men müs­sen im Juli 2026 ihre KI-Pro­jek­te doku­men­tie­ren und absi­chern, um nicht in die Haf­tungs­fal­le zu tappen.

Also las­sen Sie sich gut beraten.

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