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All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Gel­tungs­be­reich
    Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für sämt­li­che Bera­tungs­leis­tun­gen der BR-Daten­schutz­be­ra­tung (im Fol­gen­den „Anbie­ter“) gegen­über Kun­den, die Unter­neh­mer im Sin­ne des § 14 BGB, juris­ti­sche Per­so­nen des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­che Son­der­ver­mö­gen sind.

  2. Abwei­chun­gen
    Abwei­chen­de, ent­ge­gen­ste­hen­de oder ergän­zen­de All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wer­den nur Ver­trags­be­stand­teil, wenn der Anbie­ter ihrer Gel­tung aus­drück­lich in Text­form zuge­stimmt hat.

  3. Bera­tungs­ver­trag
    Grund­la­ge ist jeweils der zwi­schen den Par­tei­en geschlos­se­ne Bera­tungs­ver­trag, ins­be­son­de­re die Buchung eines der Bera­tungs­pa­ke­te Basis, Stan­dard, Plus oder Pre­mi­um gemäß aktu­el­ler Leistungsbeschreibung.

§ 2 Leis­tungs­pa­ke­te & Leistungsumfang

  1. Pau­scha­le Bera­tungs­zeit pro Abrechnungsjahr

    • Paket Basis: kei­ne Bera­tungs­zeit, Bereit­stel­lung der DMS inklusive

    • Paket Stan­dard: 12 Stun­den pro Jahr

    • Paket Plus: 24 Stun­den pro Jahr

    • Paket Pre­mi­um: 48 Stun­den pro Jahr

  2. Zusätz­li­che Beratungszeit
    Jede über das jewei­li­ge Jah­res­kon­tin­gent hin­aus­ge­hen­de ange­fan­ge­ne Vier­tel­stun­de wird gemäß den im gebuch­ten Paket defi­nier­ten Kon­di­tio­nen berechnet.

  3. Leis­tun­gen inner­halb der Pauschale
    Alle Pake­te beinhal­ten die Bereit­stel­lung der Daten­schutz-Manage­ment-Soft­ware (DMS) sowie Bera­tung und Unter­stüt­zung bei deren Nut­zung (z. B. Ver­zeich­nis von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men, Appli­ka­tio­nen, Dienst­leis­ter, Auftragsverarbeiter).

  4. Zusatz­leis­tun­gen
    Je nach gebuch­tem Paket kön­nen dar­über hin­aus u. a. fol­gen­de Leis­tun­gen ent­hal­ten sein oder zu geson­der­ten Kon­di­tio­nen beauf­tragt werden:

    • Audit zur Ana­ly­se des Ist-Zustands

    • Erstel­lung einer Datenschutzerklärung

    • Digi­ta­le Sensibilisierungsschulung

    • Prä­senz­schu­lung

    • Jour-Fixe (digi­tal oder vor Ort)

    • Jähr­li­cher Tätigkeitsbericht
      Maß­geb­lich ist die jeweils gül­ti­ge, bei Ver­trags­schluss über­ge­be­ne und vom Kun­den bestä­tig­te Paket­be­schrei­bung, die Bestand­teil des Ver­trags wird. Ände­run­gen die­ser Paket­be­schrei­bung bedür­fen der Zustim­mung des Kun­den und sind die­sem vor­ab in Text­form mitzuteilen.

  5. Beson­der­heit Basispaket
    Im Paket Basis sind kei­ne Bera­tungs­stun­den ent­hal­ten. Jede tat­säch­lich in Anspruch genom­me­ne Bera­tungs­zeit wird gemäß den im Paket defi­nier­ten Kon­di­tio­nen zusätz­lich berech­net. Sup­port über die DMS ist gegen geson­der­te Ver­gü­tung möglich.

§ 2a Hinweisgebersystem

  1. Leis­tungs­be­schrei­bung
    Der Anbie­ter bie­tet die Ein­rich­tung und den Betrieb eines DSGVO- und HinSchG-kon­for­men Hin­weis­ge­ber­sys­tems als Soft­ware-as-a-Ser­vice (SaaS) an. Das Sys­tem ermög­licht die Annah­me, Bear­bei­tung und Archi­vie­rung von Mel­dun­gen gemäß den Anfor­de­run­gen des Hin­weis­ge­ber-Schutz­ge­set­zes (HinSchG).

  2. Leis­tungs­um­fang

    • Ein­rich­tung eines indi­vi­du­el­len Meldeportals

    • Bereit­stel­lung von Doku­men­ten­vor­la­gen (z.B. Infor­ma­tio­nen zur inter­nen Meldestelle)

    • 14-tägi­ge kos­ten­lo­se Testphase

    • Optio­na­le Über­nah­me der Funk­ti­on als Mel­dungs­emp­fän­ger durch den Anbieter

    • Ein­bin­dung des Por­tals auf der Web­site des Kunden

  3. Kos­ten
    Die monat­li­che Pau­scha­le für das Hin­weis­ge­ber­sys­tem beträgt 59 € (bei jähr­li­cher Zah­lung). Bei Über­nah­me der Mel­dungs­emp­fän­ger-Funk­ti­on durch den Anbie­ter erhöht sich die Pau­scha­le auf 89 € zzgl. Kos­ten bei Inanspruchnahme.

  4. Ver­trags­lauf­zeit & Kündigung

    Die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit beträgt 12 Mona­te. Nach Ablauf der Min­dest­lauf­zeit ist der Ver­trag mit einer Frist von einem Monat zum Monats­en­de künd­bar. Die 14-tägi­ge Test­pha­se ist kos­ten­los und endet auto­ma­tisch, sofern nicht aktiv gekün­digt wird.

  5. Daten­schutz & Compliance

    Der Anbie­ter gewähr­leis­tet die Ein­hal­tung der DSGVO und des HinSchG nach dem aktu­el­len Stand von Tech­nik, Gesetz­ge­bung und Recht­spre­chung. Die Daten­ver­ar­bei­tung erfolgt auf Ser­vern in Deutsch­land (ISO 27001/9001-zer­ti­fi­ziert). Der Kun­de ist für die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Mel­de- und Archi­vie­rungs­pflich­ten verantwortlich.

  6. Haf­tung

    Der Anbie­ter haf­tet bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit unbe­schränkt. Bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt. Eine Haf­tung für mit­tel­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re Buß­gel­der oder ent­gan­ge­nen Gewinn, ist ausgeschlossen.

§ 3 Abrechnungsmodalitäten

  1. Abrech­nungs­zeit­raum
    Die Jah­res­stun­den gel­ten für ein Abrech­nungs­jahr, begin­nend mit Ver­trags­be­ginn. Zusätz­li­che Bera­tungs­zei­ten wer­den erst nach voll­stän­di­ger Aus­schöp­fung des jähr­li­chen Kon­tin­gents berechnet.

  2. Doku­men­ta­ti­on und Information
    Der Anbie­ter doku­men­tiert die genutz­ten Bera­tungs­stun­den und infor­miert den Kun­den min­des­tens halb­jähr­lich über den aktu­el­len Stand.

  3. Ver­fall nicht genutz­ter Stunden
    Nicht in Anspruch genom­me­ne Stun­den ver­fal­len am Ende des Abrech­nungs­zeit­raums und kön­nen nicht auf das Fol­ge­jahr über­tra­gen oder erstat­tet werden.

  4. Aus­nah­me Basispaket
    Im Basis­pa­ket sind kei­ne Bera­tungs­stun­den ent­hal­ten. Jede tat­säch­lich in Anspruch genom­me­ne Bera­tungs­zeit wird im jewei­li­gen Monat gemäß den im Paket defi­nier­ten Kon­di­tio­nen zusätz­lich berechnet.

§ 4 Ver­gü­tung & Zahlungsbedingungen

  1. Ver­gü­tung & Zahlungsbedingungen
    Die im Bera­tungs­pa­ket ver­ein­bar­te Pau­scha­le ist ein Ent­gelt für die Bereit­stel­lung der Bera­tungs­ka­pa­zi­tät des Anbie­ters gemäß §§ 611, 612 BGB und wird – sofern nicht anders ver­ein­bart – monat­lich in Rech­nung gestellt.

  2. Flat­rate­mo­dell
    Da es sich um ein pau­scha­lier­tes Flat­rate­mo­dell han­delt, ist eine Rück­erstat­tung nicht genutz­ter Stun­den ausgeschlossen.

  3. Zah­lungs­ver­zug
    Bei Zah­lungs­ver­zug gel­ten die gesetz­li­chen Verzugszinsen.

§ 5 Ver­trags­lauf­zeit & Kündigung

  1. Ver­trags­lauf­zeit

    Die Min­dest­ver­trags­lauf­zeit rich­tet sich nach der im jewei­li­gen Bera­tungs­pa­ket ange­ge­be­nen Ver­trags­dau­er und beginnt mit dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses, sofern nichts Abwei­chen­des ver­ein­bart ist. Die­se beträgt aktu­ell im:

    • Paket Basis: kei­ne Mindestlaufzeit

    • Paket Stan­dard: 3 Monate

    • Paket Plus: 6 Monate

    • Paket Pre­mi­um: 12 Monate

  1. Kün­di­gungs­frist
    Nach Ablauf der Min­dest­lauf­zeit ist der Ver­trag mit einer Frist von einem Monat zum Monats­en­de kündbar.

  2. Wech­sel des Beratungspakets
    Ein Wech­sel in ein höher­wer­ti­ges Paket ist jeder­zeit mög­lich. Ab dem Wech­sel gilt die Min­dest­lauf­zeit des neu­en Pakets; ein bereits gezahl­tes antei­li­ges Ent­gelt wird auf das neue Paket angerechnet.

§ 6 Auf­trags­ver­ar­bei­tung und Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trag (AVV)

  1. Grund­la­ge der Auftragsverarbeitung
    Im Rah­men der Erbrin­gung unse­rer Daten­schutz­be­ra­tungs­leis­tun­gen und der Nut­zung unse­rer Daten­schutz­ma­nage­m­ent­soft­ware („DSMS“) ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten unse­rer Kun­den als Auf­trags­ver­ar­bei­ter im Sin­ne von Art. 28 DSGVO. Die Ver­ar­bei­tung erfolgt aus­schließ­lich auf Grund­la­ge eines Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trags (AVV).

  1. Digi­ta­ler Abschluss des AVV
    Der AVV wird in unse­rer DSMS digi­tal abge­schlos­sen. Der Kun­de bestä­tigt den AVV durch akti­ve Bestä­ti­gung in der Soft­ware (z. B. Check­box + elek­tro­ni­sche Signa­tur). Der AVV ist in der DSMS jeder­zeit ein­seh­bar, expor­tier­bar (z. B. als PDF) und wird dokumentiert.

  2. Inhalt und Bindungswirkung
    Der AVV ent­hält alle nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO erfor­der­li­chen Pflich­ten, insbesondere:

    • Gegen­stand, Art und Zweck der Verarbeitung,

    • Dau­er der Verarbeitung,

    • Pflich­ten des Auf­trags­ver­ar­bei­ters (z. B. Ver­trau­lich­keit, tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen),

    • Rege­lun­gen zu Unterauftragsverarbeitern,

    • Löschung und Rück­ga­be von Daten,

    • Kon­troll­rech­te des Kun­den. Der AVV gilt als inte­gra­ler Bestand­teil die­ses Ver­tra­ges. Auf Wunsch stel­len wir dem Kun­den eine Kopie des AVV außer­halb der DSMS zur Verfügung.

  3. Hin­weis­pflicht des Kunden
    Der Kun­de ist ver­pflich­tet, uns unver­züg­lich zu infor­mie­ren, falls er die Ein­hal­tung des AVV oder der DSGVO durch uns oder unse­re Unter­auf­trags­ver­ar­bei­ter als nicht gege­ben ansieht.

  4. Ände­run­gen des AVV
    Ände­run­gen des AVV wer­den dem Kun­den in der DSMS zur erneu­ten Bestä­ti­gung vor­ge­legt. Die Nut­zung der DSMS nach einer Ände­rung gilt als Zustim­mung zu der geän­der­ten Fassung.

§ 7 Koope­ra­tio­nen und Vermittlungen

  1. Der Anbie­ter bie­tet in Ein­zel­fäl­len Koope­ra­tio­nen oder Ver­mitt­lungs­leis­tun­gen an, z. B. die Ver­mitt­lung als Daten­schutz­be­auf­trag­ter oder die Zusam­men­ar­beit mit Part­nern für spe­zi­el­le Projekte.

  2. Für sol­che Leis­tun­gen gel­ten geson­der­te Ver­trä­ge, die die Rech­te, Pflich­ten und Ver­gü­tun­gen im Ein­zel­nen regeln.

  3. Die AGB fin­den auf Koope­ra­ti­ons- und Ver­mitt­lungs­ver­trä­ge nur Anwen­dung, soweit dies im jewei­li­gen Ver­trag aus­drück­lich ver­ein­bart wird.

§ 8 Haftung

  1. Der Anbie­ter haf­tet unbe­schränkt bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit sowie bei Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesundheit.

  2. Bei ein­fa­cher Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Anbie­ter nur bei Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten („Kar­di­nal­pflich­ten“) und nur auf den ver­trags­ty­pi­schen, vor­her­seh­ba­ren Schaden.

  3. Eine Haf­tung für mit­tel­ba­re Schä­den, ins­be­son­de­re für vom Kun­den zu leis­ten­de Buß­gel­der oder ent­gan­ge­ner Gewinn, ist aus­ge­schlos­sen, soweit die­se nicht auf Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit des Anbie­ters beruhen.

  4. Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten auch zuguns­ten der Erfül­lungs­ge­hil­fen des Anbieters.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser AGB bedür­fen zu ihrer Wirk­sam­keit der Text­form (§ 126b BGB).

  2. Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unberührt.

  3. Erfül­lungs­ort und Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist, soweit gesetz­lich zuläs­sig, der Sitz des Anbieters.

  4. Es gilt deut­sches Recht unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.

Stand: 18. Sep­tem­ber 2025

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